Ehrverletzungen von Frauen vor k. u. k. Militärgerichten

Autor(en)
Andrea Rendl
Abstrakt

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts schlossen Frauen und Männer im Zuge der Eheanbahnung häufig einen de facto-Tauschhandel ab: Frauen gaben ihre Einwilligung in ein sexuelles Verhältnis, Männer versprachen ihnen im Gegenzug die Ehe. Hielten Männer nach vollzogenem Geschlechtsverkehr ihre Versprechen jedoch nicht ein, galten die betroffenen Frauen als „entehrt“. Angehörige des Militärstandes (z.B. Mannschaftssoldaten, Offiziere) konnten allerdings gemäß §779 Militärstrafgesetzbuch (MStG) wegen „Entehrung […] unter der nicht erfüllten Zusage der Ehe”belangt werden. Den „Entehrten“ wurde zudem das Recht zugestanden, auf Entschädigung zu klagen. Ein Zufallsfund von fünf Militärgerichtsakten des Kriegsarchivs Wien belegt Fälle, in denen Frauen von diesem Recht Gebrauch machten. Sie entstanden zwischen 1903 und 1918 an verschiedenen k. u. k. Militärgerichten der Habsburgermonarchie, z.B. in Wien, Innsbruck oder Lemberg. Die hier präsentierten Ergebnisse beruhen auf einer qualitativen Auswertung dieser Akten, die ich im Rahmen meiner Masterarbeit durchführte.

Organisation(en)
Institut für Zeitgeschichte
Publikationsdatum
12-2022
ÖFOS 2012
601022 Zeitgeschichte
Link zum Portal
https://ucrisportal.univie.ac.at/de/publications/ce125b88-b0af-455e-b853-7140ae86ff57