Regelpensionsalter bei Geschlechtsumwandlung folgt Eintragung im Personenstandsregister zum Stichtag

Autor(en)
Sascha Obrecht
Abstrakt

Während in Deutschland bereits im Jahr 1980 mit dem Transsexuellengesetz (dt BGBl I 1980/56) klar geregelt wurde, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt eine Geschlechtsänderung rechtlich anerkannt wird, lässt der österreichische Gesetzgeber diese Frage unverändert offen. Die Lösung wird der Judikative überlassen. In der vorliegenden E wurde einem als Frau geborenen Versicherten trotz weiblicher Erwerbsbiografie inklusive Zeiten der Kindererziehung und Doppelbelastung das „frühere“, weibliche Pensionsantrittsalter verwehrt, da er zum maßgeblichen Stichtag als Mann im ZPR eingetragen war. Warum dem OGH darin zuzustimmen ist, dass der ZPR-Eintragung zwar konstitutive Wirkung zukommt, der Sachverhalt dennoch Raum für eine alternative Lösung geboten hätte, mit der die (iSd Datenrichtigkeit des ZPR durchaus erwünschte) Eintragung einer Geschlechtsumwandlung kurz vor Pensionsantrittsalter nicht mit einer fünfjährigen Verzögerung des Versicherungsfalleintritts sanktioniert wird, soll die Anmerkung zeigen.

Organisation(en)
Institut für Arbeits- und Sozialrecht
Journal
Das Recht der Arbeit
Band
2023
Seiten
135-140
Anzahl der Seiten
6
ISSN
1028-4656
Publikationsdatum
04-2023
Peer-reviewed
Ja
ÖFOS 2012
505001 Arbeitsrecht
Schlagwörter
Link zum Portal
https://ucrisportal.univie.ac.at/de/publications/a315bb4c-0ed6-49ea-91a0-0a997604ec02