Regelpensionsalter bei Geschlechtsumwandlung folgt Eintragung im Personenstandsregister zum Stichtag
- Autor(en)
- Sascha Obrecht
- Abstrakt
Während in Deutschland bereits im Jahr 1980 mit dem Transsexuellengesetz (dt BGBl I 1980/56) klar geregelt wurde, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt eine Geschlechtsänderung rechtlich anerkannt wird, lässt der österreichische Gesetzgeber diese Frage unverändert offen. Die Lösung wird der Judikative überlassen. In der vorliegenden E wurde einem als Frau geborenen Versicherten trotz weiblicher Erwerbsbiografie inklusive Zeiten der Kindererziehung und Doppelbelastung das „frühere“, weibliche Pensionsantrittsalter verwehrt, da er zum maßgeblichen Stichtag als Mann im ZPR eingetragen war. Warum dem OGH darin zuzustimmen ist, dass der ZPR-Eintragung zwar konstitutive Wirkung zukommt, der Sachverhalt dennoch Raum für eine alternative Lösung geboten hätte, mit der die (iSd Datenrichtigkeit des ZPR durchaus erwünschte) Eintragung einer Geschlechtsumwandlung kurz vor Pensionsantrittsalter nicht mit einer fünfjährigen Verzögerung des Versicherungsfalleintritts sanktioniert wird, soll die Anmerkung zeigen.
- Organisation(en)
- Institut für Arbeits- und Sozialrecht
- Journal
- Das Recht der Arbeit
- Band
- 2023
- Seiten
- 135-140
- Anzahl der Seiten
- 6
- ISSN
- 1028-4656
- Publikationsdatum
- 04-2023
- Peer-reviewed
- Ja
- ÖFOS 2012
- 505001 Arbeitsrecht
- Schlagwörter
- Link zum Portal
- https://ucrisportal.univie.ac.at/de/publications/a315bb4c-0ed6-49ea-91a0-0a997604ec02