Spannungsfeld: Sexualität, geschlechtliche Identität und Menschenrechte

Autor(en)
Elisabeth Holzleithner
Abstrakt

Die rechtliche Wahrnehmung von Sexualität und geschlechtlicher Identität unter dem Blickwinkel menschenrechtlicher Verbürgungen ist - aus der Perspektive des Jahres 2008 - ein relativ junges Phänomen. Seit Anfang der 1980er Jahre judiziert der EGMR konstant, dass beide Aspekte menschlicher Persönlichkeit vom Grundrecht auf Privatleben erfasst sind. Eingriffe darin bedürfen einer (zunehmend durch das Gericht strenger gefassten) Rechtfertigung. Außerdem sind die Vertragsstaaten der EMRK dazu verpflichtet, einen effektiven Schutz vor etwaigen Übergriffen in die sexuelle Intimsphäre zu verbürgen. In Österreich hat das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung erst in den späten 1980er Jahren Einzug gehalten; noch bis 2004 wurden die einschlägigen strafbaren Handlungen dagegen als solche der "Sittlichkeit" bezeichnet. Das vorliegende Kapitel skizziert zunächst den STand der menschenrechtlichen Verbürgungen mit Blick auf das Freisein von sexuellen Übergriffen. Zum Thema der geschlechtlichen Integrität gehört auch die anschließend behandelte Frage nach der Anerkennung geschlechtlicher Körper und identitäten im Fall von Intergeschlechtlichkeit und Transgender. Im Folgenden gehbt es um die Freiheit zu sexuellen Handlungen im Konsens mit Sexualpartner*innen egal welchen Geschlechts. Dies betrifft die Dimension der sexuellen Orientierung ebenso wie die Frage der Zulässigkeit von Sexarbeit. Abschließend wird die Dimension der reproduktiven Rechte angedeutet.

Organisation(en)
Institut für Rechtsphilosophie
Publikationsdatum
12-2008
ÖFOS 2012
5050 Rechtswissenschaften
Link zum Portal
https://ucrisportal.univie.ac.at/de/publications/59d36c3c-30cf-47b1-a1d6-1bf9227374c3