Umsetzung von Art. 5 CEDAW in Österreich

Autor(en)
Elisabeth Holzleithner
Abstrakt

Art 5 CEDAW fordert Interventionen in herrschende kulturelle, soziale und reli-giöse Praktiken, um diese in Richtung einer Gleichstellung der Geschlechter zu verändern. Auf diese Weise soll die Grundlage für eine zwanglose Einhaltung der Menschenrechte von Frauen geschaffen werden. In diesem Sinn sind Politik und Recht dann tätig, wenn sie gesellschaftliche Entwicklungen nicht bloß nachvoll-ziehen oder ihnen „Rechnung tragen“ , sondern sie aktiv anstoßen. Darin kommt ein transformatorisches Verständnis von Gleichheit zum Ausdruck. Vom An-spruch her gibt es keinen Bereich der Gesellschaft, der von Art 5 nicht umfasst wäre. Die folgenden Ausführungen zu dessen Umsetzung in Österreich begeben sich auf die Suche nach dem Niederschlag dieser Vorgaben in Politik und Recht und fokussieren auf Maßnahmen, die den Anspruch auch tatsächlich einzulösen versuchen – sei dies nun explizit in Bezugnahme auf Art 5 oder implizit.

Organisation(en)
Institut für Rechtsphilosophie
Externe Organisation(en)
Forschungsverbund "Geschlecht und Handlungsmacht - Gender and Agency"
Seiten
439-464
Publikationsdatum
08-2015
Peer-reviewed
Ja
ÖFOS 2012
505033 Antidiskriminierungsrecht, 603117 Rechtsphilosophie, 504014 Gender Studies, 505029 Völkerrecht
Link zum Portal
https://ucrisportal.univie.ac.at/de/publications/3ad5a099-a101-4484-99bf-2ae665c7752d