Namensrecht und Geschlechterdiskriminierung: Zur Macht von Gepflogenheiten

Autor(en)
Elisabeth Holzleithner
Abstrakt

Das österreichische Recht des Familiennamens ist eine beinahe unendliche Geschichte patriarchaler Bevorzugung, die erst mit Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 am 01.02.2013 ein Ende gefunden hat. Seitdem werden Männer und Frauen gleich behandelt, und mit diesem Datum ist ein Großteil des folgenden Textes zur rechtshistorischen Abhandlung geworden. Das ist erfreulich. Gleichzeitig muss die lange Zeit, die es dafür gebraucht hat, auch im internationalen Vergleich als höchst erstaunlich und bedauerlich gelten. Der vorliegende Text verfolgt die Argumentationslinien, die ins Spiel gebracht wurden, um das männliche Namensprivileg zu legitimieren, im Kontext anderer Fragen der Gleichheit vor dem Gesetz. Er versteht sich derart auch als Ausstellung verschiedener Varianten der immer gleichen Ignoranz sogar für die geringste aller feministischen Forderungen: jene nach der formalen Gleichbehandlung der Geschlechter.

Organisation(en)
Institut für Rechtsphilosophie
Seiten
233-256
Publikationsdatum
05-2016
Peer-reviewed
Ja
ÖFOS 2012
505033 Antidiskriminierungsrecht, 504014 Gender Studies, 505011 Menschenrechte, 505037 Familien- und Erbrecht
Link zum Portal
https://ucrisportal.univie.ac.at/de/publications/namensrecht-und-geschlechterdiskriminierung-zur-macht-von-gepflogenheiten(374162c8-c965-438a-b217-ea6adf93889e).html