Kopftuch nein, Kreuz ja?

Autor(en)
Elisabeth Holzleithner
Abstrakt

Es ist „sensibles Terrain“, das die österreichische Bundesregierung mit wenigen Sätzen in ihrem aktuellen Arbeitsübereinkommen betritt: „Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten“, heißt es da. Woraus gefolgert wird: Richterinnen, Staatsanwältinnen und Polizistinnen dürfen kein Kopftuch tragen. „Ich fühle mich ausgegrenzt und diskriminiert“, sagt dazu Serif Obayeri. Schon vor einem Jahr musste die muslimische Juristin ihre Richterausbildung beenden, weil ihr klar kommuniziert wurde: „Wenn Sie als Richterin arbeiten wollen, dann müssen Sie Ihr Kopftuch ablegen.“ Die Vizepräsidentin der österreichischen Richtervereinigung, Sabine Matejka, zeigt Verständnis dafür, dass sich Serif Obayeri, aber auch andere Musliminnen, benachteiligt fühlen. Sie pocht darauf, mit Blick auf das Kreuz im Gerichtssaal, Konsequenz zu zeigen: „Es müssen christliche und muslimische religiöse Symbole aus dem Gerichtssaal wegkommen. Nur dann sind wir neutral.“ Elisabeth Holzleithner, Vorständin des Instituts für Rechtsphilosophie, hinterfragte die Problematik aus grundrechtlicher Perspektive.

Organisation(en)
Institut für Rechtsphilosophie
Externe Organisation(en)
Forschungsverbund "Geschlecht und Handlungsmacht - Gender and Agency"
Publikationsdatum
02-2017
ÖFOS 2012
505033 Antidiskriminierungsrecht, 504014 Gender Studies, 505006 Grundrechte, 603117 Rechtsphilosophie
Link zum Portal
https://ucris.univie.ac.at/portal/de/publications/kopftuch-nein-kreuz-ja(6437e7d0-469a-4079-849b-e06771721352).html